Steuerberater
Der Steuerberater ist ein freier Beruf mit gesetzlich geregeltem Zugang. Nach § 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG) gehört er zu den Personen, die unbeschränkt zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind – neben Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern.
§ 33 StBerG beschreibt seine Aufgabe: Auftraggeber in Steuersachen beraten, sie vertreten und ihnen bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten helfen. Dazu zählen ausdrücklich die Hilfe bei steuerlichen Buchführungspflichten, die Aufstellung von Abschlüssen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, und deren steuerrechtliche Beurteilung.
In der Praxis arbeiten Steuerberater häufig mit Buchhaltungsbüros zusammen: Diese übernehmen im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG – und nur mit dem dort verlangten Personal – die laufende Buchhaltung und die Lohnabrechnung, der Steuerberater den Jahresabschluss, die Steuererklärungen und die Beratung.