Vorbehaltsaufgabe
Eine Vorbehaltsaufgabe ist eine Tätigkeit, die das Gesetz einem bestimmten Beruf vorbehält. Im Steuerrecht steht der Vorbehalt in § 5 Abs. 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG): Geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen darf nur leisten, wer nach den §§ 3, 3a, 3d oder 4 StBerG befugt ist – etwa Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Dazu zählt nach § 33 StBerG auch die Aufstellung steuerlich bedeutsamer Abschlüsse und deren steuerrechtliche Beurteilung.
§ 6 StBerG nennt die Ausnahmen. Buchhaltungsbüros dürfen danach laufende Geschäftsvorfälle buchen, die laufende Lohnabrechnung erledigen und Lohnsteuer-Anmeldungen fertigen – aber nur, soweit sie verantwortlich von Personen erbracht werden, die den Anforderungen des § 6 Nr. 4 StBerG an Vorbildung und Berufserfahrung genügen. Nicht erlaubt sind steuerliche Beratung, Jahresabschluss und Steuererklärung. Ob eine konkrete Tätigkeit unter den Vorbehalt fällt, beurteilt im Einzelfall der Steuerberater.