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Glossar

Mandantenbuchhaltung

Die Mandantenbuchhaltung bezeichnet die Verwaltung mehrerer rechtlich eigenständiger Buchführungen innerhalb eines Systems. Sie wird vor allem von Steuerberatern oder Buchhaltungsdienstleistern genutzt, um die Buchhaltung für verschiedene Mandanten getrennt, aber effizient in einer gemeinsamen Softwareumgebung zu führen. Jeder Mandant erhält dabei eine eigene Datenhaltung mit individuellen Stammdaten, Kontenrahmen und Berichten.

Für die Lohnbuchhaltung ermöglicht die Mandantenbuchhaltung die getrennte Abrechnung von Mitarbeitern verschiedener Mandanten, ohne dass Daten vermischt werden. Moderne Programme wie Addison, DATEV oder Lexware bieten hierfür Mehrmandantenlösungen, die zusätzlich GoBD-konform arbeiten und eine revisionssichere Archivierung gewährleisten. Damit ist die Mandantenbuchhaltung ein zentrales Werkzeug für Steuerberaterkanzleien und Buchhaltungsbüros.

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