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Glossar

Rückrechnung

Eine Rückrechnung ist die erneute Abrechnung eines bereits abgeschlossenen Monats. Nötig wird sie, wenn nachträglich Umstände bekannt werden, die den abgerechneten Zeitraum betreffen – eine verspätet gemeldete Krankheit, eine rückwirkende Entgelterhöhung oder eine korrigierte Arbeitszeit.

Sie bleibt selten folgenlos: Ändert sich das beitragspflichtige Entgelt eines zurückliegenden Monats, können sich die Beiträge ändern und bereits abgegebene Meldungen zu korrigieren sein. Beim Lohnsteuerabzug regelt § 41c Einkommensteuergesetz (EStG), unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber ihn nachträglich ändern darf.

Für die Lohnbuchhaltung ist die Rückrechnung deshalb selten ein Einzelvorgang: Sie kann Beitrags-, Melde- und Steuerkorrekturen nach sich ziehen.

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