Lohnkonto
Das Lohnkonto ist die Aufzeichnung, die der Arbeitgeber nach § 41 Einkommensteuergesetz (EStG) und § 4 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) für jeden Arbeitnehmer führen muss. Es wird am Jahresanfang oder bei Eintritt angelegt und am Jahresende abgeschlossen – endet das Dienstverhältnis vorher, bereits bei seiner Beendigung (§ 41b Abs. 1 EStG).
§ 4 Abs. 1 LStDV verlangt die persönlichen Angaben – Vorname, Familienname, Geburtstag, Wohnort und die Lohnsteuerabzugsmerkmale. § 4 Abs. 2 LStDV nennt, was bei jeder einzelnen Lohnabrechnung dazukommt: der Tag der Lohnzahlung, der Lohnzahlungszeitraum, der Arbeitslohn getrennt nach Bar- und Sachbezügen sowie die steuerfreien Bezüge.
Für die Buchhaltung ist das Lohnkonto die Grundlage von allem, was danach kommt: Aus ihm entstehen die Lohnsteuer-Anmeldung, die Lohnsteuerbescheinigung und die Meldungen an die Sozialversicherung.