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Glossar

Kleinbetragsrechnung

Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt. Nach § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) muss sie mindestens vier Angaben enthalten: Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Lieferung oder Umfang und Art der sonstigen Leistung sowie das Entgelt und den Steuerbetrag in einer Summe samt Steuersatz. Bei einer Steuerbefreiung tritt ein Hinweis darauf an deren Stelle. Die §§ 31 und 32 UStDV gelten entsprechend.

Nicht verlangt sind damit Name und Anschrift des Empfängers, die Steuernummer und eine fortlaufende Rechnungsnummer.

⚠️ Die Erleichterung gilt nicht für Leistungen im Sinne der §§ 3c, 6a und 13b UStG, also unter anderem nicht bei Reverse-Charge und nicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.

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