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Glossar

Quittung

Eine Quittung ist eine schriftliche Bestätigung, dass ein Schuldner eine bestimmte Leistung – meist eine Geldzahlung – an den Gläubiger erbracht hat. Sie dient als Beleg für die Erfüllung einer Forderung und ist ein wichtiger Nachweis in der Buchhaltung. Quittungen enthalten in der Regel Angaben zu Datum, Betrag, Zweck der Zahlung und Unterschrift des Empfängers.

In der Lohnbuchhaltung können Quittungen z. B. bei Barauszahlungen von Vorschüssen oder Reisekosten eine Rolle spielen. Rechtlich geregelt ist der Anspruch auf eine Quittung in § 368 BGB. Als Buchungsbeleg unterliegt die Quittung der Aufbewahrungspflicht nach § 147 Abs. 3 Abgabenordnung (AO). Die Frist beträgt seit dem 1. Januar 2025 acht Jahre; zuvor waren es zehn. Verkürzt wurde sie durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz. Zehn Jahre gelten weiterhin für Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse.

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