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Glossar

Buchhalter oder Steuerberater

Beide arbeiten an denselben Zahlen, aber an verschiedenen Stellen. Die Grenze zieht das Steuerberatungsgesetz (StBerG).

§ 6 StBerG nennt zwei getrennte Ausnahmen. Nummer 3 erlaubt jedem die rein mechanischen Arbeitsgänge – ohne Kontieren und ohne Buchungsanweisungen. Nummer 4 geht weiter: laufende Geschäftsvorfälle buchen, laufende Lohnabrechnung, Lohnsteuer-Anmeldungen – aber nur, wenn die Arbeiten verantwortlich von Personen mit der dort verlangten Vorbildung und Berufserfahrung erbracht werden.

Der Steuerberater übernimmt, was § 33 StBerG ihm zuordnet: Beratung, Vertretung, Jahresabschluss und Steuererklärungen. In der Praxis ergänzen sich beide – das Büro führt laufend, die Kanzlei beurteilt steuerlich. Wo die Grenze im Einzelfall verläuft, klärt der Steuerberater.

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