Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) weist einen Unternehmer im Binnenmarkt aus. Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt sie nach § 27a Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) auf schriftlichen Antrag, auch juristischen Personen ohne Unternehmereigenschaft, die sie für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.
In der Rechnung steht sie wahlweise statt der Steuernummer (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG). Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung an einen Unternehmer oder eine juristische Person setzt die Steuerbefreiung voraus, dass der Abnehmer gegenüber dem Lieferanten eine gültige, von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Nummer verwendet hat (§ 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG). Bei einer sonstigen Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG in einem anderen Mitgliedstaat, für die der Empfänger die Steuer schuldet, nennt die Rechnung beide Nummern (§ 14a Abs. 1 UStG).
Nach § 18e Nr. 1 UStG bestätigt es auf Anfrage Gültigkeit, Namen und Anschrift zu einer Nummer aus einem anderen Mitgliedstaat.