Reisekosten in der Lohnabrechnung
Reisekosten entstehen bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit – nach § 9 Abs. 4a EStG, wenn der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Zu ihnen zählen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten.
Der Arbeitgeber kann sie unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 13 und Nr. 16 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei ersetzen. Der Rahmen dafür ergibt sich aus § 9 EStG, der auch die erste Tätigkeitsstätte definiert und die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand regelt.
Für die Lohnabrechnung ist die Abgrenzung entscheidend: Was über den steuerfreien Rahmen hinaus erstattet wird, ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. ⚠️ Die Beurteilung im Einzelfall gehört zum Steuerberater.