Mandantenwechsel
Als Mandantenwechsel bezeichnet man den Übergang eines Mandats auf einen anderen Dienstleister – etwa von einer Steuerkanzlei zur nächsten oder von der internen Buchhaltung an ein Buchhaltungsbüro.
Buchhalterisch geht es dabei um drei Dinge: den Stichtag, die Salden und die Belege. Sinnvoll ist ein Wechsel zum Beginn eines Wirtschaftsjahres oder zumindest eines Monats, weil sonst zwei Systeme dieselbe Periode führen. Übergeben werden die Eröffnungsbilanzwerte oder Summen- und Saldenlisten, die offenen Posten sowie die laufenden Belege.
Nach § 66 Abs. 2 StBerG hat der Steuerberater Dokumente, die er vom Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, auf Verlangen herauszugeben. Die Aufbewahrungsfristen des § 147 AO bleiben davon unberührt und treffen weiterhin das Unternehmen.