Lohnsteuer-Anmeldung
Die Lohnsteuer-Anmeldung ist die Steuererklärung, mit der der Arbeitgeber die einbehaltene Lohnsteuer beim Betriebsstättenfinanzamt anmeldet. Nach § 41a Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) ist sie spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums einzureichen; zum selben Zeitpunkt ist die Steuer abzuführen.
Welcher Zeitraum gilt, richtet sich nach § 41a Abs. 2 EStG und damit nach der Lohnsteuer des Vorjahres: Grundsätzlich ist es der Kalendermonat. Lag die abzuführende Lohnsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr über 1.080 Euro, aber nicht über 5.000 Euro, ist es das Kalendervierteljahr. Bei höchstens 1.080 Euro genügt das Kalenderjahr.
Bestand die Betriebsstätte im Vorjahr nur einen Teil des Jahres, wird deren Lohnsteuer auf einen Jahresbetrag umgerechnet. Bei einer echten Neugründung gibt es kein Vorjahr: Dann zählt die Lohnsteuer des ersten vollen Monats nach Eröffnung, ebenfalls auf ein Jahr hochgerechnet.