ELStAM
ELStAM steht für elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Gemeint sind die Angaben, nach denen sich der Lohnsteuerabzug richtet – vor allem Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge.
Nach § 39e Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bildet das Bundeszentralamt für Steuern diese Merkmale grundsätzlich automatisiert und hält sie zum Abruf bereit. Der Arbeitgeber ruft sie zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ab und erhält Änderungen anschließend automatisch – die Papier-Lohnsteuerkarte ist damit entfallen.
Für die Lohnbuchhaltung heißt das: Die Merkmale werden nicht vom Arbeitnehmer gemeldet, sondern aus dem Verfahren übernommen. Was die Meldebehörden liefern – etwa Heirat oder die Geburt eines Kindes – wirkt sich über den Abruf aus. Antragsabhängige Merkmale dagegen nicht: Ein Freibetrag oder der Wechsel der Steuerklassenkombination entsteht erst, wenn der Arbeitnehmer ihn beim Finanzamt beantragt.