IKS
Das Interne Kontrollsystem (IKS) umfasst alle organisatorischen Maßnahmen und Kontrollen, die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit der Geschäftsprozesse gewährleisten. In der Buchhaltung soll es sicherstellen, dass Geschäftsvorfälle korrekt, vollständig und rechtzeitig erfasst werden. Elemente sind z. B. Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung, IT-Sicherheit und Dokumentation.
Rechtlich gestützt wird ein IKS unter anderem durch § 91 Abs. 2 AktG und § 317 HGB: § 91 Abs. 2 AktG verlangt – für die Aktiengesellschaft – ein Überwachungssystem zur frühzeitigen Erkennung bestandsgefährdender Entwicklungen, § 317 HGB verpflichtet den Abschlussprüfer zur Beurteilung des IKS. Damit ist das IKS ein zentrales Instrument für Unternehmenssteuerung und Compliance.