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Glossar

Jahresabschlussprüfung

Die Jahresabschlussprüfung ist die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung bestimmter Unternehmen durch einen Wirtschaftsprüfer. Ziel ist es, festzustellen, ob der Jahresabschluss und der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Die Prüfung schließt mit einem Testat ab.

Prüfungspflichtig sind insbesondere große und mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 316 HGB . Der Wirtschaftsprüfer beurteilt dabei auch das interne Kontrollsystem (IKS) und die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung. Für kleinere Unternehmen kann eine freiwillige Prüfung sinnvoll sein, etwa um Vertrauen bei Banken oder Investoren zu schaffen. Die Jahresabschlussprüfung trägt somit zur Transparenz und Sicherheit im Wirtschaftsverkehr bei.

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