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Glossar

Abschlagsrechnung

Eine Abschlagsrechnung fordert Zahlung für Teile einer Leistung vor der Schlussabrechnung. Beim Werkvertrag gibt § 632a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch dafür einen Anspruch in Höhe des Werts der bereits erbrachten und geschuldeten Leistungen. Sind sie nicht vertragsgemäß, kann der Besteller einen angemessenen Teil verweigern; nachzuweisen sind sie durch eine Aufstellung.

⚠️ Umsatzsteuerlich zählt die Zahlung vor der Leistung. Wird das Entgelt vereinnahmt, bevor die Leistung ausgeführt ist, entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Vereinnahmung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a UStG). Die Rechnung nennt diesen Zeitpunkt, sofern er feststeht und vom Ausstellungsdatum abweicht (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG).

In einer Endrechnung sind vereinnahmte Teilentgelte samt Steuer abzusetzen, wenn darüber Rechnungen im Sinne des § 14 Abs. 1 bis 4 UStG ausgestellt wurden (§ 14 Abs. 5 UStG).

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