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Glossar

Ausgangsrechnung

Die Ausgangsrechnung ist die Rechnung, die ein Unternehmen seinen Kunden stellt – das Gegenstück zur Eingangsrechnung, die es selbst erhält. Sie belegt eine Lieferung oder Leistung und begründet eine Forderung.

In der doppelten Buchführung entsteht mit ihr eine Forderung: Sie steht im Soll auf dem Debitorenkonto des Kunden, Erlös und Umsatzsteuer im Haben. Der Debitor ist dabei der Kunde selbst, nicht die Rechnung. Erst die Zahlung gleicht den offenen Posten aus. Bei einer Einnahmenüberschussrechnung entfällt diese Buchung – dort zählt erst der Zahlungseingang.

Welche Angaben eine Ausgangsrechnung enthalten muss, regelt § 14 Abs. 4 UStG; fehlen sie, kann der Kunde die Vorsteuer nicht abziehen. Ein Doppel der Rechnung ist nach § 14b Abs. 1 UStG acht Jahre aufzubewahren, gerechnet ab dem Schluss des Ausstellungsjahres; daneben gilt § 147 AO. Ob im Einzelfall eine Rechnung überhaupt auszustellen ist und mit welchem Steuersatz, gehört zur steuerlichen Beurteilung.

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