Verfahrensdokumentation
Eine Verfahrensdokumentation beschreibt, wie Belege entstehen, erfasst, verarbeitet, aufbewahrt und wiedergefunden werden. Der Begriff selbst steht in keinem Gesetz; er stammt aus den GoBD, einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums.
Die Abgabenordnung verlangt sie nicht unter diesem Namen. Sie verlangt zweierlei, woran sich die GoBD anschließen: Nach § 145 Abs. 1 AO muss die Buchführung einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln, und die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Und § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO nennt die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen als aufzubewahren, setzt ihr Vorhandensein also voraus.
Was eine Prüfung im Einzelfall erwartet, gehört zur steuerlichen Beurteilung.