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Glossar

Summen- und Saldenliste

Die Summen- und Saldenliste, kurz SuSa, listet alle bebuchten Konten eines Zeitraums mit ihren Verkehrszahlen und dem daraus gebildeten Saldo. Sie ist kein gesetzlich vorgeschriebener Abschluss, sondern eine Auswertung aus der laufenden Buchhaltung; eine Bilanz ersetzt sie nicht.

Ihr Nutzen liegt in der Nachvollziehbarkeit, die § 145 Abs. 1 Abgabenordnung von jeder Buchführung und § 238 Abs. 1 Handelsgesetzbuch von der jedes Kaufmanns verlangt: Sie muss einem sachverständigen Dritten in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens geben.

Die Liste zeigt auf einen Blick, welche Konten bewegt wurden und wo ein Saldo unerwartet ausfällt. In der Praxis dient sie der monatlichen Kontrolle und der Übergabe an einen anderen Bearbeiter.

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