Herstellkosten
Die Herstellungskosten umfassen alle Aufwendungen, die durch die Fertigung eines Produkts oder die Erstellung einer Leistung entstehen. ⚠️ Nicht zu verwechseln mit den Herstellkosten: Das ist eine Stufe der Kalkulation in der Kostenrechnung, während die Herstellungskosten ein bilanzieller Wertmaßstab sind. Dazu gehören Materialkosten, Fertigungslöhne und Sondereinzelkosten der Fertigung. Auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten zählen dazu. Sie sind insbesondere für die Bewertung von Beständen und unfertigen Erzeugnissen wichtig.
Rechtlich sind die Herstellungskosten in § 255 Abs. 2 HGB geregelt. Sie dienen als Grundlage für die Bilanzierung und Bewertung von Vermögensgegenständen. Über die Pflichtbestandteile hinaus besteht nach § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB ein Wahlrecht für Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie für Aufwendungen für soziale Einrichtungen, freiwillige soziale Leistungen und betriebliche Altersversorgung – soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. In der Kostenrechnung spielen Herstellkosten eine große Rolle für die Kalkulation und die Ermittlung von Verkaufspreisen.