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Glossar

Kostenträgerrechnung

Die Kostenträgerrechnung ist der dritte Schritt innerhalb der Kostenrechnung und ergänzt die Kostenarten- und Kostenstellenrechnung. Sie weist die angefallenen Kosten den einzelnen Kostenträgern zu, also Produkten, Projekten oder Dienstleistungen. Ziel ist es, die Selbstkosten zu ermitteln, die als Basis für Preisgestaltung, Kalkulation und Wirtschaftlichkeitsanalysen dienen.

In der Buchhaltung werden die notwendigen Aufwendungen erfasst, die anschließend in der Kostenträgerrechnung aufbereitet und ausgewertet werden. Besonders wichtig ist die Berücksichtigung von Personalkosten aus der Lohnbuchhaltung, da diese häufig einen hohen Anteil an den Gesamtkosten ausmachen. Verfahren wie die Divisionskalkulation, die Zuschlagskalkulation oder die Prozesskostenrechnung ermöglichen eine präzise Verteilung und machen die Rentabilität einzelner Leistungen transparent.

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