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Glossar

LIFO

Das LIFO-Verfahren („Last In – First Out“) ist ein Bewertungsverfahren für Vorräte. Es basiert auf der Annahme, dass die zuletzt angeschafften oder hergestellten Güter zuerst verbraucht oder verkauft werden. In der Bilanz verbleiben somit ältere Bestände, während die jüngeren Bestände in den Aufwand eingehen. Dieses Verfahren kann die Steuerlast in Zeiten steigender Preise reduzieren, da höhere Aufwendungen ausgewiesen werden.

Handelsrechtlich ist LIFO nach § 256 HGB zulässig, „soweit es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht“ – die Verbrauchsfolge muss also zu Art und Umsatz der Vorräte passen. Hinzu kommt die Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB: Ein einmal gewähltes Verfahren wird beibehalten. Steuerlich ist LIFO sogar das einzige zugelassene Verbrauchsfolgeverfahren (§ 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG) – FIFO ist in der Steuerbilanz nicht zulässig. In der Buchhaltung wird das Verfahren häufig bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen oder Handelswaren angewendet. In der Lohnbuchhaltung spielt es nur indirekt eine Rolle, etwa bei der Bewertung von Sachzuwendungen wie Warenentnahmen.

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