Kontenverzinsung
Die Kontenverzinsung beschreibt die Berechnung und Erfassung von Zinsen auf bestimmten Konten, z. B. bei Gesellschafterdarlehen, Kontokorrentverhältnissen oder langfristigen Rückstellungen. In der Buchhaltung wird die Verzinsung zur korrekten Abbildung von Finanzierungskosten benötigt, während sie in der Kostenrechnung als kalkulatorische Zinsen eine Rolle spielt.
Besonders in der Lohnbuchhaltung kann die Kontenverzinsung indirekt Bedeutung haben, etwa bei der Abzinsung von Pensionsrückstellungen oder langfristigen Personalverpflichtungen. Grundlage für die Bilanzierung ist die Abzinsungsregel des § 253 Abs. 2 HGB: Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Für Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen gilt stattdessen der Durchschnitt der vergangenen zehn Geschäftsjahre; für sie und für vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen darf pauschal der Satz angesetzt werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die Sätze ermittelt und veröffentlicht die Deutsche Bundesbank. Damit verbindet die Kontenverzinsung buchhalterische Genauigkeit mit einer realistischen Darstellung zukünftiger Zahlungsverpflichtungen.