Kontenabstimmung
Kontenabstimmung heißt, den Saldo eines Kontos gegen einen unabhängigen Nachweis zu prüfen: das Bankkonto gegen den Kontoauszug, die Debitoren gegen die offenen Posten, die Kasse gegen den Kassenbestand.
Der Begriff steht in keinem Gesetz. Die Anforderungen, denen sie dient, schon: Nach § 146 Abs. 1 Abgabenordnung sind Buchungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen, und § 238 Abs. 1 Handelsgesetzbuch verlangt vom Kaufmann eine Buchführung, die einem sachverständigen Dritten in angemessener Zeit einen Überblick gibt. Ein Konto, dessen Saldo niemand gegen die Wirklichkeit hält, erfüllt beides nur zufällig.
⚠️ Einen Turnus schreiben die Normen nicht vor. In der Praxis wird monatlich abgestimmt, weil ein Fehler dann noch der Periode zuzuordnen ist, in der er entstand.