Jahresfehlbetrag
Ein Jahresfehlbetrag liegt vor, wenn die Aufwendungen eines Geschäftsjahres die Erträge übersteigen. Er ist das negative Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und mindert das Eigenkapital des Unternehmens. In der Bilanz wird der Jahresfehlbetrag auf der Passivseite innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen – nach § 266 Abs. 3 HGB unter „A. Eigenkapital“ als Posten V. Wird die Bilanz dagegen unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung aufgestellt, tritt an diese Stelle der Posten „Bilanzgewinn/Bilanzverlust“ (§ 268 Abs. 1 HGB). Beides sind verschiedene Positionen und keine Bezeichnungen für dieselbe Sache. Für die Unternehmensführung ist er ein wichtiges Signal, da er Handlungsbedarf zur Kostensenkung oder Umsatzsteigerung anzeigt. Wiederholte Jahresfehlbeträge können zu Kapitalverlusten führen und unter Umständen Maßnahmen nach dem GmbHG erforderlich machen.