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Glossar

GoB

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind ein ungeschriebener Rechtsgrundsatz, der sich aus dem Handelsgesetzbuch ableitet. Sie beschreiben allgemein akzeptierte Regeln, nach denen Bücher geführt und Abschlüsse erstellt werden müssen: Klarheit, Übersichtlichkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, Vorsicht und Nachprüfbarkeit. In der Praxis geben sie den Rahmen für alle Prozesse der Buchhaltung vor.

Gesetzlich verankert sind die GoB u. a. in § 238 HGB, (Pflicht zur Buchführung), § 239 HGB, (Führung der Handelsbücher) und § 252 HGB (Allgemeine Bewertungsgrundsätze). Auch die Abgabenordnung enthält in § 146 AO und § 147 AO Vorgaben zur Ordnungsmäßigkeit.

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