Bruttomethode
Die Bruttomethode ist ein Verfahren der Rechnungslegung, bei dem Geschäftsvorfälle vollständig mit ihrem gesamten Betrag in der Buchhaltung dargestellt werden. Einnahmen und Ausgaben bzw. Aufwendungen und Erträge werden nicht miteinander saldiert, sondern jeweils separat gebucht. Dadurch bleibt die Transparenz der Geschäftsvorfälle erhalten und die Nachvollziehbarkeit für Betriebsprüfungen oder Jahresabschlüsse ist sichergestellt.
Handelsrechtlich stützt sich die Bruttomethode auf das Verrechnungsverbot des § 246 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB): Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet werden. Ergänzend gelten der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit nach § 243 Abs. 2 HGB sowie die Einzelbewertung nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB. In der Umsatzsteuer zeigt sich dasselbe Prinzip darin, dass die Umsatzsteuer auf das Entgelt getrennt vom Vorsteuerabzug auszuweisen ist, statt beides zu saldieren.