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Glossar

Anzahlungen auf Anlagen im Bau

Anzahlungen auf Anlagen im Bau sind Vorauszahlungen, die ein Unternehmen an Lieferanten oder Auftragnehmer für noch nicht fertiggestellte Anlagen leistet. Diese Anzahlungen gehören bilanziell zum Anlagevermögen, solange die betreffende Anlage noch im Bau ist. Erst mit Fertigstellung und Übergang des wirtschaftlichen Eigentums werden die Anzahlungen in die entsprechenden Sachanlagen umgebucht.

In der Buchhaltung dienen diese Posten dazu, die bereits geleisteten Zahlungen transparent auszuweisen und eine klare Abgrenzung zu schaffen, bis die endgültige Aktivierung als Anlagevermögen erfolgt. Gesetzlich geregelt ist die Darstellung in § 266 Abs. 2 A. II. 4 Handelsgesetzbuch (HGB).

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